Nürnberg
Bilder von Armaturenbrett-Kameras dürfen zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden. Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intims- oder Privatsphäre eingegriffen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Nürnberg in einem am Donnerstag veröffentlichten Hinweisbeschluss.
Damit bestätigte es ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das eine Klage eines Autofahrers gegen die Nutzung sogenannter Dashcams abgewiesen hatte.
Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Über peter lotze
bin seit mitte der achtziger Jahre ein richtiger computerfreak. wohne seit 2000 in rothenbuch und bin seit 1990 glücklich verheieratet. geboren wurde ich im mai 1954 in rüdesheim am schönen rhein. meine stationen waren u.a wiesbaden, eschborn, oberursel, hanau, linsengericht(hmmm...) und gelnhausen. seit 1995 bei der deutschen post ag beschäftigt und schaue mir formel1-rennen gerne an.
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