Doch Vorsicht: Solche Aufzeichnungen können als Beweismittel auch gegen den Filmer verwendet werden – oder sind einfach verboten
Denn die Nutzung der Mini-Videokameras im öffentlichen Verkehrsraum ist in Deutschland rechtlich umstritten. Sie kann etwa gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Werden Daten – beispielsweise ein Autokennzeichen – dann auch noch ins Internet gestellt, so verstößt der Filmer gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. Aufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt. Dennoch hat ein Gericht aktuell entschieden, dass eine Dashcam-Aufnahme ein zulässiges Beweismittel sein kann. Die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich. Wolfgang Büser